Durch das Coronavirus erleben wir alle aktuell turbulente Zeiten, die sich drastisch auf unser Leben auswirken. Viele Menschen sind verunsichert, haben Ängste und Fragen.

Auch wenn die aktuelle Situation unweigerlich einen Einfluss auf unseren Geschäftsbetrieb hat, können Sie beruhigt sein. Sie können sich auch unter diesen besonderen Umständen wie gewohnt auf uns verlassen!

 

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Pandemie auf unsere Produkte, Prozesse und sonstigen Bereiche. Um Sie stets auf dem Laufenden zu halten, wird diese Seite kontinuierlich aktualisiert.

 

Bitte bleiben Sie gesund!

 

Weiterhin für Sie erreichbar

Wie viele andere Unternehmen auch, arbeiten wir zurzeit weitestgehend von zu Hause aus. Dies bringt für Sie jedoch keine Einschränkung mit sich.

Unser Kundenservice ist wie gewohnt erreichbar:

  • per Telefon 02103 34-7100 (Montag bis Freitag: 08.00 bis 20.00 Uhr, Samstag: 09.00 bis 14.00 Uhr)
  • per Fax 02103 34-7109
  • per E-Mail an info@targoversicherung.de
  • per Post: TARGO Versicherungen, Proactiv-Platz 1, 40721 Hilden

Beratung durch die TARGOBANK

Die Filialen unseres Partners TARGOBANK sind geöffnet. Damit ist auch die persönliche Beratung vor Ort möglich, unter Einhaltung von entsprechenden Maßnahmen zum Schutz und zur Hygiene. Mehr Informationen zu diesen Maßnahmen finden Sie auf der Informationsseite der TARGOBANK. Sollten Sie einen Beratungstermin wünschen, können Sie:

  • einen Termin für eine telefonische Beratung unter der Telefonnummer 0800 ‐ 57 67 0708 (Mo.-Sa. 8:00-22:00 Uhr) vereinbaren oder
  • einen Termin für eine Beratung in der Filiale online vereinbaren.

Unsere ServiceApp

Sollten Sie nicht bereits unsere ServiceApp nutzen, möchten wir Ihnen diese in der aktuellen Situation noch einmal ans Herz legen. Reichen Sie Ihre Unterlagen direkt über die ServiceApp ein. Dieser Service steht Ihnen auch ohne Registrierung zur Verfügung. Ausgenommen sind unterschriebene Angebote für Policendarlehen und Freistellungsaufträge – bitte senden Sie diese weiterhin per Post an uns. Alle weiteren Infos zur ServiceApp

Laden Sie sich jetzt die "ServiceApp TARGO Versicherung" hier runter:

     

 

Voller Leistungsumfang auch im Falle einer Corona-Infektion

Sollten Sie persönlich von der Corona-Pandemie betroffen sein, können Sie unbesorgt sein. Sind Sie bei uns gegen relevante Risiken (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit oder im schlimmsten Fall den Tod) versichert, gilt der Versicherungsschutz ohne Einschränkungen auch im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

 

Möglichkeiten zur finanziellen Entlastung

 

Sollten Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, gibt es grundsätzlich mehrere Möglichkeiten wie wir Ihnen helfen können. Aufgrund der aktuellen Situation haben wir uns zusätzlich dazu entschieden unsere Hilfe auszuweiten. Wir haben die sonst üblichen Laufzeiten der Zahlungshilfen verlängert und verzichten zudem auf die Bearbeitungsgebühren.

Die Möglichkeiten Sie zu entlasten reichen von einer Stundung (Beiträge werden ausgesetzt und später verrechnet oder nachgezahlt, unveränderter Versicherungsschutz), zeitweiliger oder dauerhafter Beitragsfreistellung (keine Beiträge, verringerter Versicherungsschutz) bis hin zur Beleihung einer Lebensversicherung (Auszahlung als Darlehen auf das angesparte Vermögen).

Alle Details zu den unterschiedlichen Hilfsmöglichkeiten und wie Sie diese in Anspruch nehmen können, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

 

Kurzarbeit & Arbeitslosigkeit – vorübergehende Kulanzregeleung

Aktuell sind viele Menschen von Kurzarbeit betroffen. Anders als Arbeitslosigkeit ist Kurzarbeit jedoch keine versicherte Leistung. Wir sind uns aber durchaus der Herausforderungen bewusst, die unsere Kunden durch die Kurzarbeit zu bewältigen haben. Daher haben wir uns dazu entschlossen, bis auf weiteres folgende Kulanzregelung für bestehende Versicherungen anzubieten:

Im Fall einer Arbeitslosigkeit, die direkt auf eine Kurzarbeit folgt, rechnen wir die Zeit der Kurzarbeit auf die Karenzzeit von 3 Monaten an. Wir leisten damit bis zu 3 Monate schneller!

 

In diesen Fällen leisten die Reiseversicherungen Ihrer Kreditkarte

Fragen zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung

  • Darf ich wegen der theoretischen Gefahr einer Ansteckung eine Reise stornieren?
    Jeder Reisende hat das Recht zum Rücktritt. Aber Reiseveranstalter oder andere Leistungsträger sind grundsätzlich berechtigt, die bei Abschluss vereinbarten Stornogebühren zu verrechnen.
  • Ich habe Angst zu verreisen. Welche Regelungen gelten in der Reise-Rücktrittsversicherung bzgl. des Coronavirus?
    Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie, wenn Sie wegen einer unerwarteten und schweren Erkrankung von Ihrer Reise zurücktreten müssen. Die Angst zu erkranken, stellt kein versichertes Ereignis dar.
  • Greift die Reise-Rücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes?
    Eine Warnung des Auswärtigen Amtes stellt kein versichertes Ereignis dar. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinreise an die Leistungsträger.
  • Kann ich von meiner Reise-Rücktrittsversicherung Gebrauch machen, wenn die Behörde den Urlaubsort zwar nicht von der Außenwelt abriegelt, aber starke Einschränkungen durch Sicherheitsmaßen vornimmt?
    Versicherungsschutz gilt nur für die in den Versicherungsbedingungen explizit aufgelisteten versicherten Ereignisse. Eine Stornierung wegen Einschränkungen am Urlaubsort gehört nicht dazu.
  • Was ist, wenn die Anreise in das Urlaubsgebiet gar nicht mehr möglich ist, z. B. weil der Urlaubsort in einer Sicherheitszone liegt, eine Einreisesperre verhängt wurde oder das Hotel vorübergehend geschlossen ist?
    Sie haben einen Anspruch auf Erstattung von bereits geleisteten Zahlungen gegenüber dem Reiseveranstalter, dem Hotel oder Vermieter einer Ferienwohnung. Ein Anspruch aus der Reiserücktrittsversicherung besteht nicht.
  • Werden die Mehrkosten übernommen, wenn ich nicht selbst erkrankt bin, aber aufgrund einer Quarantäne-Situation die Reise- oder Rückreise nicht antreten kann?
    Eine eventuelle Quarantäne-Situation ist nicht versichert. Es handelt sich um einen sogenannten „Eingriff von hoher Hand“. Bitte wenden Sie sich bei einer Pauschalreise an Ihren Reiseveranstalter bzw. bei einer Bausteinbuchung an die Leistungsträger.

Für alle Schadenmeldungen und allgemeine Fragen zu den Versicherungsbedingungen wenden Sie sich bitte an Telefon 0211 - 900 20 445, Fax 0211 - 900 20 446 oder kreditkarte@targoversicherung.de  

 

Die Versicherungs-FAQ vom GDV zu Corona 

Das Verbraucherportal des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) hat für Sie Fragen und Antworten zu diversen Versicherungsthemen zusammengestellt. Diese haben wir hier für Sie verlinkt.

Versicherungs-FAQ